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Laserschutz

Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3B und 4 muß der Unternehmer Sachkundige als Laserschutzbeauftragte bestellen.

Er kann davon absehen, wenn er der Berufsgenossenschaft seine eigene Sachkunde nachweist und den Laserbetrieb persönlich überwacht.

Die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten regelt die Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 “Laserstrahlung”.

Ist Ihnen der Laserschutzbeauftragte abhanden gekommen? Möchten Sie den Nachfolger erst von der BG schulen lassen, bevor Sie ihn bestellen? Benötigen Sie einen Sachkundigen zur Überbrückung der Vakanz?

Fragen Sie uns.

Wir können Ihnen mit einem externen Sachkundigen auf Zeit aushelfen bis Ihr eigener neuer Beauftragter zur Verfügung steht.

Achtung: für Schulungen zum Laserschutzbeauftragten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.

Dipl.-Chem Oliver Thinius - Wetterstation - 56470 Bad Marienberg
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