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Laserschutz
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Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3B und 4 muß der Unternehmer Sachkundige als Laserschutzbeauftragte bestellen.
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Er kann davon absehen, wenn er der Berufsgenossenschaft seine eigene Sachkunde nachweist und den Laserbetrieb persönlich
überwacht.
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Die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten regelt die Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 “Laserstrahlung”.
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Ist Ihnen der Laserschutzbeauftragte abhanden gekommen? Möchten Sie den Nachfolger erst von der BG schulen lassen, bevor Sie ihn bestellen?
Benötigen Sie einen Sachkundigen zur Überbrückung der Vakanz?
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Fragen Sie uns.
Wir können Ihnen mit einem externen Sachkundigen auf Zeit
aushelfen bis Ihr eigener neuer Beauftragter zur Verfügung steht.
Achtung: für Schulungen zum Laserschutzbeauftragten wenden
Sie sich bitte an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
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Dipl.-Chem Oliver Thinius - Wetterstation - 56470 Bad Marienberg
(c) 2009
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