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Beleuchtung

Nur ausreichend beleuchtete Arbeitsstätten erlauben sicheres und qualitativ hochwertiges Arbeiten. Falsche oder defekte Beleuchtungsanlagen führen zu Produktivitätsausfall und schlagen auf die Energiekosten durch. Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk übernimmt die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der Bildschirmarbeitsverordnung und füllt sie in der BGR 131 “Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit künstlicher Beleuchtung” aus.
Ziffer 6.1 besagt:

“Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Beleuchtungsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und Instandsetzungen, nach Bedarf, mindestens jedoch alle drei Jahre, durch einen Sachkundigen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen nach Abschnitt 4 einschliesslich der licht- technischen Werte geprüft werden.”

(Die Qualifikation der Sachkundigen ist im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 917 (vormals ZH1/290) geregelt.)

Darüber hinaus sind Unterlagen über die Prüfung der Beleuchtungsanlage selbstverständlich auch Dokumente, die zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden müssen.

Wir bieten Ihnen die Sachkundigenprüfung der Beleuchtungsanlage einschließlich Messungen und Beratung hinsichtlich eventuell infrage kommender Änderungen.

Dipl.-Chem Oliver Thinius - Wetterstation - 56470 Bad Marienberg
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