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Gefährdungsbeurteilungen

Nach Arbeitsschutzgesetz muß in Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern der Arbeitgeber Arbeitsplatzbeurteilungen vornehmen und dokumentieren. Nach Gefahrstoffrecht muss dies unabhängig von der Beschäftigtenzahl geschehen.

Sie können jetzt zu Papier und Bleistift greifen und sich an die Arbeit machen. Sie können einen Arbeitskreis bilden. Oder warten bis die Arbeitsschutzbehörden die Dokumentation einfordern.

Oder Sie fragen uns.

Ob als “Blick von außen” oder unter  Einbeziehung Ihrer Mitarbeiter - wir unterstützen bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.

Dipl.-Chem Oliver Thinius - Wetterstation - 56470 Bad Marienberg
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