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Einstufung von Zubereitungen - Sicherheitsdatenblatt

Wer Zubereitungen von Gefahrstoffen in Verkehr bringt, muss diese nach Chemikalienrecht einstufen, d.h. die möglichen Gefahren ermitteln und durch Prüfung oder durch Berechnungsverfahren eine Kennzeichnung erarbeiten.

Zu den Zubereitungen müssen Sicherheitsdatenblätter erstellt werden, in denen neben den Gefahren auch Verhaltensregeln, Schutzmaßnahmen, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Entsorgungshinweise enthalten sein müssen.

Wenn Sie selber Zubereitungen in Verkehr bringen, wissen Sie das selbstverständlich.

Große Unternehmen haben für das Berechnen, Einstufen und Recherchieren in der Regel einen ganzen Stab von Experten, den sich kleine Chemieunternehmen nicht leisten können. Dementsprechend können Sicherheitsdatenblätter lückenhaft ausfallen oder (im Ausnahmefall) auch einmal gar nicht lieferbar sein.

Wir helfen ihnen
- bei der Einstufung von Zubereitungen und
- bei der Recherche nach den Daten für das Sicherheitsdatenblatt.

Ihre Betriebsgeheimnisse bleiben gewahrt - darüber wird neben dem eigentlichen Auftrag eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.

Dipl.-Chem Oliver Thinius - Wetterstation - 56470 Bad Marienberg
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